Du möchtest einen Termin vereinbaren? Herzlichen Glückwunsch, Du hast Dich dafür entschieden, etwas Gutes für Ihre Gesundheit zu tun.
Was ist jetzt zu tun?
Bitte rufe mich zu meinen Telefonzeiten: Dienstags oder Donnerstags zw. 13:00-14:00 Uhr an.
Bitte fülle die dann per E-Mail zugesendeten Patienten-Fragebogen am PC aus, speichern ihn einmal und schicken ihn mir per Mail als Word-Datei, rechtzeitig vor unserem Termin zurück. Sollte es OP-Berichte ohne Ähnliches geben, scannen diese bitte ein und fügen sie ebenfalls der Email zu. Vielen Dank.
Ebenso bitte ich Dich den in der E-Mail angehängten Beratungsvertrag und das Merkblatt zu lesen und den Vertrag zu Ihrem 1. Termin unterschrieben mitzubringen, bzw. mir das Original per Post zukommen zu lassen.
Eventuelle Fragen oder Unsicherheiten könne wir gerne persönlich besprechen.
Kostenübernahme
Bei Privatpatienten erfolgt eine Übernahme der Behandlungs- und Beratungskosten der Heilpraktikerbehandlung und der Laborkosten durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen.
Weiterhin werden die Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe oft übernommen. Bitte erkundige Dich da im Vorfelde um sicher zu sein.
Um die Kostenerstattung zu gewährleisten, erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden heilpraktische Behandlungen nicht erstattet.
Allerdings besteht für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung grundsätzlich folge Möglichkeit:
Die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker, einschließlich der Laborkosten, können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Ab welchem Betrag das für Dich zutrifft, erkundige Dich bitte bei Deinem Steuerberater.
Um zukünftig eine Erstattung abzusichern, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll sein. Eine gute Zusatzversicherung erstattet üblicherweise Heilpraktikerkosten in Höhe von ca. 1.000 € im Jahr.
Terminabsagen
die Absage vereinbarter Termine muss bis spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Ausfallrechnung erstellt, da der Termin dann nicht anderweitig vergeben werden kann.

