Sie haben einen Termin vereinbart? Herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich dafür entschieden, etwas Gutes für Ihre Gesundheit zu tun.
Was ist jetzt zu tun?
Bitte rufen Sie mich zu meinen Telefonzeiten: Dienstags, oder Donnerstags zw. 9:00-10:00 Uhr an und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.
Gerne können Sie mir über das Kontaktformular auch eine Email schreiben, dann rufe ich Sie zurück zu einem Zeitpunkt an dem es uns beiden passt.
Bitte füllen Sie die dann per E-Mail zugesendeten Patienten-Fragebogen am PC aus, speichern ihn einmal und schicken ihn mir per Mail als Word-Datei, rechtzeitig vor dem Termin zurück. Solltes es OP-Berichte ohne ähnliches geben, scannen Sie die bitte ein und fügen Sie diese ebenfalls der Email zu. Vielen Dank.
Ebenso bitte ich Sie den in der E-Mail angehängten Beratungsvertrag und das Merkblatt zu lesen und den Vertrag zu Ihrem 1. Termin unterschrieben mitzubringen, bzw. mir das Original per Post zukommen zu lassen.
Eventuelle Fragen oder Unsicherheiten könne wir gerne persönlich besprechen.
Kostenübernahme
Bei Privatpatienten erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten der Heilpraktikerbehandlung und der Laborkosten durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen.
Weiterhin auf sich eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe.
Um die Kostenerstattung zu gewährleisten, erfolgt die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden heilpraktische Behandlungen nicht erstattet.
Allerdings besteht für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung grundsätzlich folge Möglichkeit:
Die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker, einschließlich der Laborkosten, können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Ab welchem Betrag das für Sie zutrifft, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Um zukünftig eine Erstattung abzusichern, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll sein. Eine gute Zusatzversicherung erstattet üblicherweise Heilpraktikerkosten in Höhe von ca. 1.000 € im Jahr.
Terminabsagen
die Absage vereinbarter Termine muss spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Ausfallrechnung erstellt, da der Termin dann nicht anderweitig vergeben werden kann.